Skischulordnung
1. Name und Mitgliedschaft
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Die in Rechnungslegung eigenständige DSV-Ski- und Snowboardschule ist im Skiclub Offenburg e.V. eingegliedert und ist Mitglied der Skischule Schwarzwald im Deutschen Skiverband.
2. Aufgaben
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Ski- und snowboardtechnische Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Durchführung von Ski- und Snowboardfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Durchführung von Ski- und Snowboardkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Förderung der Jugendarbeit im Freizeitsport Ski und Snowboard. Organisation von Brettlmarkt und Leitung der Skigymnastik. Ausbildung und Förderung von Ski- und Snowboardlehrkräften.
3. Gliederung und Organe
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Die DSV-Ski- und Snowboardschule gliedert sich in: Skischulleiter Stellvertretender Skischulleiter Bereichsleiter Snowboard Kassenwart Lehrteam Skilehrer-Nachwuchsgruppe
4. Leitung der Skischule
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Die Leitung der Skischule obliegt dem Skischulleiter, seinem Stellvertreter und dem Bereichsleiter Snowboard. Der Skischulleiter wird in einem zweijährigen Turnus durch die Gesamtskilehrerversammlung bis zum 01.11. gewählt. Auf einen besonderen Antrag einer 2/3-Mehrheit des Lehrteams muss eine vorzeitige Wahl durchgeführt werden. Nach der Wahl wird vom Skischulleiter in Absprache mit dem Lehrteam ein Stellvertreter bestimmt. Der Bereichsleiter Snowboard und der Kassenwart werden vom Skischulleiter bestimmt.
5. Kassenwesen
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Der Kassenwart der Skischule muss vom Skiclubvorstand bestätigt werden und eng mit dem Kassenwart des Skiclubs zusammenarbeiten. Die Skischulkasse muss, schon wegen des großen Aufwandes, von der Skiclubkasse getrennt geführt werden. Sie wird jedoch jährlich vom Hauptkassierer des Skiclubs geprüft. Die Haushaltsplanung erfolgt durch den Skischulleiter und dessen Stellvertreter.
6. Lehrgänge/Weiterbildung für das Lehrteam
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Die Anmeldung zu den Lehrgängen unterliegt ausschließlich dem Skischulleiter oder seinem Stellvertreter. Die Mitglieder des Lehrteams erhalten Zuschüsse, wenn sie an Ausbildungsmaßnahmen des Skiverbands Schwarzwald teilnehmen. Über die Art und die Höhe der Zuschüsse informiert Punkt 7 der Skischulordnung. Die Übungsleiterlizenz Instructor (I.a/I.b) muss in Zusammenhang mit der F-Lizenz (Badischer Sportbund) erworben werden, da hier keine Unkosten für den Verein entstehen und zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten für Übungsleitertätigkeiten beim Badischen Sportbund bestehen. Wer den Instructor (I.a/I.b) ohne F-Lizenz erwerben möchte, muss die Kursgebühren selbst tragen.
7. Zuschüsse-Unkostenerstattung
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Die Lehrgangskosten für bestandene Lehrgänge DSV-Instruktor, DSV-Skilehrer/Snowboardlehrer, usw. werden von der Skischule übernommen. Die Unkostenerstattung erfolgt in den folgenden vier Jahren (jedes Jahr 25%) nach Bestehen der Prüfung, wenn der Lehrgangsteilnehmer als Ski- oder Snowboardlehrer am Hang aktiv ist. Bei Fahrten mit dem Privat-Pkw für die Ski- und Snowboardschule erhält der Fahrer eine Kilometerpauschale von -.22 Cent/km, wenn keine andere Mitfahrgelegenheit besteht. Diese Fahrten müssen vorher mit dem Skischulleiter abgesprochen werden. Es müssen Fahrgemeinschaften gebildet werden. Lehrgangsteilnehmer erhalten keinen Fahrtkostenzuschuss. Bei Tätigkeiten für die DSV-Ski- und Snowboardschule werden folgende Aufwandsentschädigungen aus der Skischulkasse bezahlt (pro Tag). Die Auszahlung erfolgt bei den Inlandskursen am Ende der jeweiligen Saison, bei den Auslandskursen während der Maßnahme. Die Lehrgangskosten, sowie die Aufwandsentschädigungen für geleistete Tätigkeiten hat das Lehrteamsmitglied nach Abschluss der Maßnahme dem Skischulleiter der Ski- und Snowboardschule schriftlich in Rechnung zu stellen. Nach erfolgter Prüfung reicht dieser die Rechnung an den Kassenwart weiter. Die Gelder werden dann auf das Konto des Lehrteammitgliedes überwiesen. Kosten für Schulungen und Sichtungen werden nicht übernommen.
8. Jugendfreizeiten im Ausland
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Als Betreuer und Ski-/Snowboardlehrer werden im Ausland in erster Linie geprüfte Übungsleiter eingesetzt. Die Auswahl der Ski-/Snowboardlehrer unterliegt der Skischulleitung. Bei mehreren Bewerbern haben diejenigen mit der höheren Ausbildungsstufe den Vorrang, ebenso diejenigen, die sich am Vereinsleben überdurchschnittlich beteiligen.
9. Nachwuchsgruppe
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Das Mindestalter für die Aufnahme in die Nachwuchsgruppe beträgt 16 Jahre. Nach zweijähriger Vereinsarbeit und entsprechendem ski-, bzw. snowboardtechnischem Können werden die Mitglieder der Nachwuchsgruppe bei Bedarf in das Lehrteam der Skischule aufgenommen. Umgekehrt scheiden Lehrteamsmitglieder bei mehrjährigem fehlendem Engagement in der Ski- und Snowboardschule oder im Verein aus dem Lehrteam der Ski- und Snowboardschule aus.